Ziel des Blower-Door-Verfahrens ist es, einen vergleichbaren Wert über den Zustand der Gebäudehülle zu ermitteln. Kenngröße ist die bereits erwähnte Luftwechselzahl "n50", die als Ergebnis in Form eines Berichtes zur Verfügung gestellt wird und auch in den neu geschaffenen "Gebäudepass" eingetragen werden kann.
Die beschriebene Untersuchungsprozedur ist das Ergebnis langjähriger Forschungen und erfordert insbesondere eine hochtechnisierte Messausrüstung. Nicht umsonst gibt es heute lediglich zwei Firmen auf dem Weltmarkt, die die erforderliche Genauigkeit der Messgeräte und damit der Messergebnisse garantieren können. Beide Firmen sind in den USA ansässig, wo das Verfahren auch entwickelt wurde. Mittlerweile sind auch die nordeuropäischen Länder in ihren Bauvorschriften auf dieses Verfahren eingeschwenkt und haben entsprechende Messverfahren standardisiert. Sowohl das Vorgehen bei der Untersuchung als auch die entsprechenden Grenzwerte wurden hier fest in den Vorschriften verankert. Wie so oft in diesem Bereich hinkt auch hier der heimische Gesetzgeber den Entwicklungen hinterher. Die nunmehr (Stand: April 2001) verabschiedete Energieeinsparverordnung (EnEV) sagt hierzu einiges aus. Eine entsprechende Seite in unserem Webangebot ist in Vorbereitung. Auch im Internet können Sie sich hierzu informieren.
Stand 1998 arbeiten in der Bundesrepublik etwa 70 Messteams, die sich vorwiegend an den Nordeuropäischen Vorschriften orientieren. Andere Messvarianten, wie etwa die Wohnflächenbezogene Luftdurchlässigkeitsmessung, gelten als zu ungenau und daher unbrauchbar!
Fazit:
Sicher ist es einem Fachmann möglich, durch bloße Inaugenscheinnahme die gröbsten Schwachstellen eines Hauses festzustellen. Unseres Erachtens erlauben jedoch nur detaillierte Messverfahren eine zeitgemäße Begutachtung eines Gebäudes.
All die vorgenannten Argumente haben uns bewogen, die Anwendung von Thermografie und Blower-Door-Verfahren als Dienstleister anzubieten! Sollten sie hierzu Fragen haben wir informieren Sie gerne. Ein wichtiges Argument zum Schluss:
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