Das Verfahren

Nachdem man sich über die grundlegende Bedeutung der luftdicht ausgeführten Gebäudehülle im klaren geworden war galt es, Wege zur Kontrolle der geforderten Eigenschaft zu entwickeln.

Im Laufe der Entwicklung eines solchen Kontrollverfahrens zeigte sich die Notwendigkeit, eine für verschiedene Gebäude vergleichbare Messgröße zu schaffen. Ziel war die Definition eines entsprechenden Qualitätsstandart mit den zugehörigen Grenzwerten.
Ergebnis dieser Bestrebungen ist die sogenannte Luftwechselzahl "n50". Hierbei wird der Rauminhalt eines Gebäudes in das Verhältnis zu jener Luftmenge gesetzt, die benötigt wird, um einen Druckunterschied in Höhe von 50 Pascal zwischen Gebäudeinnerem und Umwelt zu erzielen.
Beispiel: Sind 1500 m3 Luft erforderlich, um in einem Gebäude mit einem Rauminhalt von 500 m3 Rauminhalt einen Druckunterschied von 50 Pascal zu erzeugen, so ist die Luftwechselzahl "n50" = drei (1500 : 500)

Benötigt wird hierzu zunächst ein leistungsfähiger Ventilator, der mittels einer Einbauvorrichtung luftdicht in eine Gebäudeöffnung (Fenster oder Türe) eingebaut wird. Mittels entsprechender Messgeräte wird nun der Druckunterschied zwischen Innen und Außen sowie die zur Erreichung dieses Druckunterschiedes erforderliche Luftmenge gemessen.

In mehreren Stufen werden nun sowohl Überdruck- (Ventilator fördert Luft in das Gebäude) als auch Unterdruckmessungen durchgeführt und protokolliert. Am Computer entsteht dann ein Messbericht, welcher die sogenannte Luftwechselzahl "n50" zur Kernaussage hat.

 

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Stand: 22.10.2018
 
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